ab Freitag, den 10.09. 2021, gelten folgende Regelungen zum tragen von Masken und zur Testpflicht.
1. Mit dem Anstieg der Inzidenz über den Wert 10 gilt, dass das Tragen des Mund- und Nasenschutzes auf dem Schulgelände, im Schulgebäude bis zum Platz verpflichtend für Schüler und Lehrer ist. Im Unterricht, wenn der Mindestabstand gewährleistet ist, kann die Mund- und Nasenschutzmaske abgenommen werden.
2. Mit dem Anstieg der Inzidenz über den Wert 10, werden in der Woche vom 13.10. bis 17.10. drei Tests durchgeführt. Diese finden am Montag-Mittwoch-Freitag statt.