Serbski gymnazij Budyšin

Pokiw za staršiske zhromadźizny

Belehrung für Eltern, Sorgeberechtigte und in der Einrichtung tätige Personen gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG)
Um eine weitere Ansteckung zu verhindern, sind unbedingt die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

  1. Es gelten der Mindestabstand von 1,5 m und die notwendigen Belüftungsregeln der Räume.
  2. Das Tragen des Mund- und Nasenschutzes im Schulgebäude ist verpflichtend für Schüler, Lehrer und Eltern. Im Unterrichtsraum, wenn der Mindestabstand gewährleistet ist, kann die Mund- und Nasenschutzmaske abgenommen werden.
  3. Beim Betreten des Schulhauses müssen die Hände desinfiziert werden.
  4. Das Schulgebäude kann über die Eingänge Friedrich-List- Str. (Haupteingang) und den Hofeingang betreten werden.

R. Wjacławk

šulski nawoda